Sie hatten einen unverschuldeten Unfall? Dann lassen Sie unbedingt ein unabhängiges Gutachten erstellen. Wir übernehmen das für Sie in Freiburg und Umgebung - schnell und kompetent. Rufen Sie uns an.



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Wir sind Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr für Sie erreichbar.

Schaden- und Unfallgutachten


  • Wertgutachten für Kfz & Zweirad
  • Gutachten für E-Bikes
  • Erstellen von Unfall- und Schadengutachten
  • Fahrzeugbewertung
  • Wiederbeschaffungswert
  • Fiktive Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis
  • Ermittlung von Ausfall, Zeitwert und Wertminderung
  • Beweissicherungsdaten

FAQ - Häufige Fragen

1Warum benötige ich ein Gutachten nach einem Verkehrsunfall?

Es ist Ihr gutes Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, um den Schaden neutral begutachten zu lassen.

Qualifizierte, unabhängige Gutachten nach Verkehrsunfällen dienen der Beweissicherung, klären Sachverhalte und sind Grundlage der Schadensregulierung. Ab einer Schadenssumme von ca. 750,- Euro, der sogenannten "Klein- oder Bagatellschadengrenze", sollten Sie nicht auf Ihr Recht als Geschädigte/r, einen freien Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadengutachtens zu beauftragen, verzichten. Ob der Schaden tatsächlich über 750,- Euro liegt, klären wir gerne vor Ort. Für Schäden unterhalb dieser Grenze erstellen wir ein qualifiziertes Kurzgutachten, da hierbei die Versicherung die Kosten für ein Schadengutachten nicht übernimmt. Die Schadensbegutachtung erfolgt bei Ihnen vor Ort oder am Standort des Fahrzeuges durch uns. Wir legen den optimalen Reparaturweg fest, ermitteln die notwendigen Reparaturkosten und die Reparaturdauer zur Wiederherstellung des Fahrzeuges sowie den Wiederbeschaffungswert und die Ihnen zustehende Nutzungsausfallentschädigung als auch eine evtl. merkantile Wertminderung.

2Was kostet mich ein Gutachten?

Sind Sie am Unfall unverschuldet, dann kostet Sie das Gutachten nichts. Ab einer Schadenshöhe von ca. 750,- Euro muss die gegnerische Versicherung die Kosten für den Kfz-Gutachter bzw. das erstellte Gutachten übernehmen. Rufen Sie uns an oder schicken uns vorab Fotos, damit wir die Höhe des Schadens einschätzen können.

3Genügt ein Kostenvoranschlag meiner Werkstatt?

Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage über die Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen so genannten einfachen Schaden handelt. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also geht der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.

4Muss ich für das Gutachten Vorkasse leisten?

Bei einem unverschuldeten Unfall ab einer Schadenshöhe von 750,- Euro muss die gegnerische Versicherung die Kosten für den Kfz-Gutachter bzw. das erstellte Gutachten übernehmen. Da wir direkt mit allen Versicherungen abrechnen können, müssen Sie nicht in Vorkasse gehen.

Über mich


Von 1978-1981 absolvierte ich eine Kfz- und Zweiradlehre, danach arbeitete ich als Kfz- und Zweiradgeselle. 1991 habe ich erfolgreich meine Meisterprüfung vor der Handwerkskammer Freiburg abgeschlossen.

Bis 2019 war ich selbstständig mit einem Kfz- und Zweiradbetrieb, Unfallinstandsetzung und eigener Lackiererei.

2020 zertifizierte ich mich bei der Sachverständiger-Akademie in Krefeld zum Kfz-Sachverständigen, Schadengutachter und Wertgutacher.


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